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Damen und Herren Arbeitskleidung

Damen und Herren Arbeitskleidung

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Die Zeiten, in denen Arbeitskleidung lediglich zum Schutz vor Verschmutzung oder zum Verstauen von Werkzeugen getragen wurde, ist längst passé. Moderne Berufskleidung für Damen und Herren ist funktional, praktisch, punktet mit einem bequemen Tragekomfort und ist maßgerecht auf die speziellen Einsätze und Anforderungen der unterschiedlichen Jobs ausgerichtet. Auch in puncto Optik hat sich einiges getan, denn viele Hersteller haben im Mode-Segment nachgebessert und ihre Arbeitskleidung aus der Tristesse befreit. Um einen Fehlkauf zu vermeiden, gilt es jedoch, einige wichtige Kriterien zu beachten und bei der Anschaffung mit einfließen zu lassen.

Wer zahlt Arbeitskleidung?

Sobald es sich nicht um Schutzkleidung handelt, sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Arbeitskleidung zu bezahlen. Auch dann nicht, wenn er das Tragen einer bestimmten Berufskleidung anordnet, um beispielsweise durch ein einheitliches Outfit die Kennzeichnung der Funktion oder Tätigkeit klar herauszustellen und einen hohen Wiedererkennungswert für das Unternehmen zu generieren. So erkennt jedes Gegenüber umgehend, in welcher Branche oder Abteilung der Mitarbeiter tätig ist. Dieses wird in vielen Berufen wie Maler, Koch, Service in der Gastronomie deutlich.

Berufskleidung muss mehr können als alltägliche Kleidung. Oft bis zu 9 Stunden am Tag wird die Berufskleidung Arbeitskleidung höchster Belastung ausgesetzt. Das verlangt nach auserlesenen Stoffen, die strapazierfähig und dennoch angenehm im Tragekomfort sind. Im engelbert strauss Online-Shop finden Sie Berufsbekleidung für verschiedene Branchen und Berufsfelder. Sehr reißfest, abriebfest oder flexibel: Die Kollektionen sind auf die verschiedensten Anforderungen eingestellt.

Zumeist übernehmen Arbeitgeber zwar die Anschaffungskosten der relevanten Kleidung – und somit wäre alles in Ordnung. Allerdings können Mitarbeiter auch teilweise an den Kosten beteiligt werden oder müssen diese vollständig übernehmen. Inwieweit dieses jedoch zulässig ist, hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
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Auch der Betriebsrat hat in diesen Fällen ein Mitbestimmungsrecht. Ein Blick in den aktuellen Arbeitsvertrag ist daher unbedingt erforderlich.

Stehen die Kosten für den Kauf der Arbeitskleidung jedoch in einem krassen Missverhältnis zu den Einkünften und werden dabei die Pfändungsfreigrenzen überschritten, müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitssachen – auch anteilig – nicht selbst zahlen.

Wann muss Arbeitskleidung gestellt werden?

Für diverse berufliche Tätigkeiten hat der Gesetzgeber das Tragen einer Schutzkleidung vorgeschrieben. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Berufskleidung für den Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen. Einerseits gilt dieses für sämtliche Arbeitsstellen, an denen die Kleidung zum Schutz vor Witterungseinflüssen zu tragen ist. Zu diesen Berufsgruppen gehören zum Beispiel Bauarbeiter, Dachdecker oder Landschaftsgärtner. Für eine sichere Aufgabenwahrnehmung stellt der Arbeitgeber auch die so genannte persönliche Schutzausrüstung wie
  • Schutzhelm
  • Schutzanzüge
  • Sicherheitsschuhe
  • Schutzbrillen
  • Warnschutzkleidung
  • Mundschutz
  • Atemmaske
Auch die Wartung, Reparatur, Reinigung und Pflege muss bei diesen Arbeitssachen der Arbeitgeber bezahlen. Allerdings kann dieser die private Nutzung der Arbeitskleidung untersagen. Wird die Anordnung missachtet, können Arbeitnehmer zur Kostenübernahme herangezogen werden. Der Fall tritt auch dann ein, wenn sich ein Mitarbeiter freiwillig mit einer Schutzkleidung ausrüstet, obwohl dieses für den Beruf nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Daneben fällt auch die Arbeitskleidung in der Pflege oder die spezielle Bekleidung von Angestellten einer Security und muss daher vom Arbeitgeber bezahlt werden.

Wie entsorgt man Arbeitskleidung?

Berufskleidung, die vom Arbeitgeber gestellt und bezahlt wurde, steht aus rechtlicher Sicht weiterhin in dessen Eigentum. Nachdem er per Gesetz auch für die Reinigungskosten aufzukommen hat, entscheidet dieser auch, in welcher Form die Entsorgung zu erfolgen hat. Kontaminierte Arbeitskleidung, beispielsweise aus der Pflege oder dem medizinischen Bereich, werden in der Regel aus hygienischen Gründen ebenfalls durch das Krankenhaus sachgerecht entsorgt. Stark mit Farben, Ölen oder Lacken verschmutzte und somit
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unbrauchbare Kleidung kann dem Wertstoffhof zugeführt werden. Besitzer privat angeschaffter Arbeitskleidung, beispielsweise im Bankwesen, können ihren Anzug bedenkenlos in den Altkleidercontainer geben.

Worauf muss man beim Kauf von Arbeitsbekleidung achten?

Bevor man sich zur Anschaffung neuer Arbeitsbekleidung entschließt, sollten unbedingt einige essenzielle Kriterien berücksichtigt und diese bei der Kaufentscheidung mit einbezogen werden.

Unerheblich für welchen Job Berufskleidung angeschafft werden soll – in jedem Fall ist auf hochwertige Materialien, eine exzellente Verarbeitung sowie ein hohes Maß an Robustheit zu achten. Schließlich sind die Arbeitssachen verschiedenen Einflüssen und Belastungen ausgesetzt und müssen somit entsprechend widerstandsfähig sein. Darüber hinaus sollte natürlich auch der Tragekomfort sowie die Funktionalität berücksichtigt werden. Eine ausreichende Bewegungsfreiheit ist dabei ebenso essenziell wie funktionelle Taschen, in denen das benötigte Equipment ausreichend Platz findet.

Wer Arbeitskleidung kaufen möchte, findet dazu unterschiedliche Vertriebswege. Die berufliche Kleidung für den Herren oder die geeignete Arbeitskleidung für Damen kann man im Fachhandel vor Ort oder im Internet erwerben. In stationären Geschäften nimmt man die Produkte persönlich in Augenschein und wird oft von einem kundigen Mitarbeiter beraten. So erfährt man bereits einiges über die Qualität und Funktionalität der Artikel.

Wer sich dazu entschließt, seine Berufskleidung online zu kaufen, verfügt naturgemäß über ein deutlich größeres Produktsortiment und kann die Waren perfekt auf das Preis- Leistungsverhältnis hin vergleichen. Zudem werden die Produkte im Internet häufig deutlich günstiger offeriert, sodass sich sogar einige Euros sparen lassen. Hilfreich in diesem Zusammenhang sind auch authentische Kundenrezensionen, die den Käufern einen guten Überblick bezüglich der Qualität der Arbeitskleidung abbildet.

Wie oft kann man Kosten vom Arbeitsamt für Arbeitskleidung bekommen?

Im Rahmen der so genannten Ausrüstungshilfe kann das Arbeitsamt (Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit) die Kosten für notwendige
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Arbeitskleidung übernehmen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen versicherungspflichtigen Job handelt, der auch für die Aufnahme in eine Arbeitslosenversicherung geeignet ist. Besteht jedoch eine Leistungspflicht des Arbeitgebers, die Berufskleidung zu stellen oder zu zahlen, oder finden anderweitige arbeitsrechtliche Bestimmungen ihre Anwendung, erfolgt seitens des Jobcenters keine Leistung. Es müssen also entsprechende Nachweise erbracht werden, dass die Übernahme der Kosten überhaupt erfolgen kann.

Die Mehrfachstellung eines Antrags ist zwar zulässig, dennoch entscheidet die Bundesagentur für Arbeit im Einzelfall wieder neu. Daher kann auch keine pauschale Aussage dazu getroffen werden, wie oft das Arbeitsamt die Kosten für beruflich notwendige Kleidung voll oder anteilig übernimmt.

Für Schüler, deren Eltern Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB) erhalten, gibt es jedoch eine Ausnahme. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen, dass das Arbeitsamt für einen Berufseinsteiger aus diesem Segment die vollen Kosten der Arbeitskleidung – hier Kochmütze und Kochjacke – übernehmen muss.

Wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung von Arbeitskleidung aus?

Im Rahmen der Steuererklärung sind die Aufwendungen für eine typische Arbeitskleidung als Werbungskosten abziehbar. Voraussetzung ist es, dass diese für eine überwiegend berufliche Nutzung verwandt werden und der Arbeitnehmer muss vollständig oder teilweise für seine berufliche Kleidung aufkommen. Zur Berufskleidung mit dieser Relevanz zählen zum Beispiel:
  • Schutzkleidung- und Ausrüstung
  • Amtskleidung von Richtern, Staatsanwälten
  • Kleidung eines Schornsteinfegers
  • Bekleidung in Heil- und Pflegeberufen
  • Anzüge für einen Dachdecker, Zimmermann
  • Outfit an der Rezeption im Hotelgewerbe
  • Kochkleidung
  • Kleidung für Servicekräfte in der Gastronomie
Die Aufwendungen für die Anschaffung und Reinigung können einerseits als Pauschale in Höhe von 110.- Euro geltend gemacht werden. Andererseits besteht die Option, einen Einzelnachweis zu erbringen. Bürgerliche Arbeitskleidung kann nur in Ausnahmefällen steuerlich geltend gemacht werden, beispielhaft dann, wenn diese beruflich bedingt einem übermäßig hohen Verschließ unterliegt.

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